Leistungen internationales Steuerrecht:
Auch kleine und mittelständische Unternehmen werden immer öfter im Ausland tätig.
Durch internationale Kooperation über die ETL (European Tax & Law) finden wir auch hier individuelle Lösungen an allen Standorten.
Die damit verbundenen steuerlichen Vorschriften erfordern komplexe Beratung:
- Umsatzsteuerliche Beratung bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen und Dienstleistungen
- Beratung im Bereich Ausgestaltung und Dokumentation internationaler Verrechnungspreise
- Beratung zur Arbeitnehmerentsendung oder Grenzgängerregelungen
- Beratung bei Neugründung von Betriebsstätten oder Tochtergesellschaften im europäischen Raum
- Erstellung des Rechnungswesens, Lohnrechnung, Jahresabschlüsse für inländische Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne
- Beratung zum internationalen Erbschaftsteuerrecht
- Erstellung deutscher Einkommensteuererklärungen für Steuerausländer