„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

(Meyer A. Rothschild)

Unsere Leistungen im Steuerrecht:

  • Finanzbuchhaltung inklusive Offene-Posten-Buchhaltung, Kostenstellenrechnung, betriebswirtschaftliche Auswertungen nach verschiedenen Kriterien
  • Spezialbuchführungen für Autohäuser, Handwerker und Heilberufe
  • Betreuung und Unterstützung für selbstbuchende Unternehmen
  • Lohn und Baulohn
  • Erstellen der Jahresabschlüsse nach Handels– und Steuerrecht, Einnahme–Überschuss-Rechnungen
  • Betriebliche und private Steuererklärungen, auch Erbschafts– und Schenkungssteuer
  • Optimierung der Gesamtsteuerbelastung durch vorausschauende Steuerplanung
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Betriebswirtschaftliche Beratung in allen Phasen der Unternehmensentwicklung
  • Gestaltungsberatung zur Unternehmensnachfolge und Umstrukturierungen